Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.07.2024
Sonstiges
12.07.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2017
Eröffnungen
20.01.2017
Sicherungsmaßnahmen
30.12.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2013 bis zum 31.07.2014
19.05.2014
Neueintragungen